Um die Zugehörigkeit des Antrag und des Unterschriftenblatt zu gewährleisten, enthalten beide Dokumente (Antrag und Unterschriftenblatt) eine eindeutige Identifikationsnummer. Der sogenannte Hashwert oder Antrags-ID. So sieht diese ID z.B. aus: 7067‐4547‐393C‐B179‐D753‐F8E9‐8598‐3198.
Das Unterschriftenblatt muss unterschrieben per Post an das LBEG eingereicht werden. Für das Verfahren steht der Download des Unterschriftendeckblattes als Vorlage zur Verfügung. Der Prozess per Post wird hier beschrieben klicken Sie hier!
Details dazu gibt es hier:
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Erst wenn das Unterschriftenblatt bei uns eingeht, gilt der gesamte Antrag als eingegangen.