Das Eigentumsrecht an einem Bodenschatz hängt von der Lage des Bodenschatzes und dem Bodenschatz selbst ab!
Dies wird detailliert im Bundesberggesetz geregelt. Hier sind die Begriffe
bergfreie und grundeigene Bodenschätze von zentraler Bedeutung.
siehe auch: § 3 Bergfreie und grundeigene Bodenschätze
Im Verwaltungsrecht bedeutet Einvernehmen, dass vor einem Rechtsakt das Einverständnis einer anderen Stelle (z. B. Gesetzgebungsorgan, Behörde) vorliegen muss.
siehe auch: Benehmen
Die globale „Initiative für Transparenz im rohstoffgewinnenden Sektor“ (Extractive Industries Transparency Initiative – EITI) setzt sich für mehr Finanztransparenz und Rechenschaftspflicht im Rohstoffsektor ein.
Die 2003 gegründete Initiative entstand im Rahmen des Nachhaltigkeitsgipfels 2002 im südafrikanischen Johannesburg und basiert auf einer engen Zusammenarbeit von Regierungen, Unternehmen und Zivilgesellschaften in mittlerweile über 50 Ländern. Diese legen Informationen über Steuerzahlungen, Lizenzen, Fördermengen und andere wichtige Daten rund um die Förderung von Öl-, Gas- und mineralischen Rohstoffen offen.
Insbesondere die Bevölkerungen rohstoffreicher Länder können davon profitieren. Denn wo Informationen über Einnahmen offengelegt werden, gibt es weniger Misstrauen, weniger Konflikte und Gelder können in die wirtschaftliche und soziale Entwicklung eines Landes fließen.
Durch öffentlich zugängliche Informationen fördert EITI zudem eine sachliche Debatte über Rohstoffpolitik und die Nutzung natürlicher Ressourcen. So können Bürgerinnen und Bürger eines Landes die Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft besser zur Rechenschaft ziehen.
[Auszug aus: D-EITI]
Entschädigungen werden in den §§ 84 ff des Bundesberggesetzes geregelt. Behandelt werden hierbei Art und Ausmaß der Entschädigung. Für Grundstücke gilt der Verkehrswert und nicht der Einheitswert.
Ein Erdbeben ist eine plötzliche Bewegung der Erdoberfläche, die durch kurzzeitig wirkende dynamische Prozesse im Erdkörper verursacht wird. Dabei werden innerhalb kurzer Zeit Spannungen in Gesteinskörpern abgebaut, die sich durch verschiedene Prozesse (horizontale oder vertikale Bewegung von Kontinentalplatten oder tektonischen Einheiten, Bewegung von Magma) oder der Instabilität von Gesteinsgefügen über lange Zeit aufgebaut haben.
Sonderfälle sind Erdbeben mit anthropogenen Ursachen wie Sprengungen, Einsturz von Hohlräumen oder bergbaulicher Tätigkeit.
Die Speicherung von Erdgas erfolgt in Deutschland seit über 50 Jahren in Untertage-Gasspeichern. Diese werden in Porenspeicher und Kavernenspeicher unterschieden.
Als Porenspeicher dienen ehemalige Erdöl- oder Erdgaslagerstätten und Aquifere in Sedimentbecken von Nord-, Ost- und Süddeutschland. Bei ihnen dominieren Sandsteine als poröse Speicherhorizonte.
Salz-Kavernenspeicher werden durch bergmännisches Aussolen zylindrischer Hohlräume hergestellt. Ihr Vorkommen ist auf mächtige Salinare (Zechsteinformation) in Norddeutschland bis etwa in den Raum Fulda beschränkt.
In Deutschland existieren z.Zt. etwa 50 Speicherbetriebe.
Die Erdkruste oder Erdrinde ist die äußere, feste Schicht der Erde. Unter ihr liegt der Erdmantel, der den Erdkern umschließt. Die Erdkruste existiert in zwei verschiedenen Ausprägungen, der kontinentalen und der ozeanischen Kruste. Die kontinentale Kruste bildet die Kontinente und die angrenzenden flachen Schelfmeere. Die ozeanische Kruste besteht überwiegend aus basaltischen Gesteinen und bildet die Becken der Ozeane.
Die Erdkruste enthält alle Bodenschätze und das Grundwasser, sie bildet die Böden, die Ufer und Betten von Flüssen und Seen. Sie ist damit Lebensgrundlage aller Pflanzen und Tiere und der Menschen.
hauptsächlich aus verschiedenen Kohlenwasserstoffen bestehendes, helles bis schwarzgrünes, dünn- bis dickflüssiges öliges Gemenge, das als Rohstoff in natürlicher Lagerung vorkommt (Rohöl)
Bestandteile:
80,4-87 % Kohlenstoff
9,6-13,8 % Wasserstoff
0-3 % Sauerstoff
0-5 % Schwefel
0-2 % Stickstoff
Erdgas (Naturgas), das zusammen mit Erdöl entstanden ist und häufig zusammen mit Erdöl vorkommt. In einigen Lagerstätten liegen die Erdgasfelder auch getrennt vom Erdöl. Erdgas ist einer der wichtigsten Energielieferanten.
Hauptbestandteil ist Methan (CH4) mit einem Anteil von 80 bis 90 Prozent.
siehe auch: Erdgas-Speicherung
Die Rohstoff-Erkundung, auch Rohstoff-Aufsuchung genannt, beinhaltet in erster Linie die (wissenschaftliche) Auswertung von vorhandenen Unterlagen und Daten.
Unternehmen erwerben beispielsweise seismische Rohdaten und reprozessieren diese. Daraus können sich neue geologische Modelle ergeben – insbesondere dann, wenn diese Daten mit weiteren, neuen Informationen kombiniert und ausgewertet werden (z.B. Bohrlochprofilen /-seismik).
Die Erhebung von neuen Daten (z.B. neue Seismik schießen oder Testbohrung abtäufen) bedarf einer speziellen behördlichen Genehmigung.
Erkundungsbohrungen dienen dem Abgleich der bislang vorliegenden Daten mit der Realität, eventuell ergänzt durch seismische Daten. Die mit einer Erkundungsbohrung zusätzlich gewonnenen Daten werden benötigt, um abschätzen zu können, ob ein Projekt (Aufschluss oder Ergänzung eines bereits bekannten Förderhorizontes) wirtschaftlich umgesetzt werden kann.
Ein Erlass ist eine Anordnung der Exekutive an andere staatliche Stellen oder an die Bevölkerung eines Landes.
In parlamentarischen Systemen wird diese Möglichkeit durch die Gesetzgebungshoheit der Legislative stark eingeschränkt. Behörden sind meist nur zu Erlassen gegenüber ihnen nachgeordneten Dienststellen befugt, nicht jedoch den Bürgern gegenüber.
So ist jedes Schreiben z.B. von Ministerien an die nachgeordneten Behörden ein Erlass. Diese sind meist nur an die Behörden in einigen Fällen jedoch auch öffentlich einsehbar. Z.B. über VORIS
Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will (Aufsuchung), benötigt eine Erlaubnis nach BBergG § 7 .
Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde.
Die Erlaubnis gewährt das ausschließliche Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes (Erlaubnisfeld) Bodenschätze aufzusuchen.
Die Erteilung einer Erlaubnis berechtigt den Inhaber nicht zu tatsächlichen Aufsuchungshandlungen, sondern stellt lediglich einen Rechtstitel dar, mit dem ihm aufgrund der nachzuweisenden Eignung das grundsätzliche und ausschließliche Recht zugewiesen wird, die Aufsuchung in dem ihm zugesprochenen Erlaubnisfeld vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen nur auf Grundlage zugelassener Betriebspläne (BBergG § 51 ff) erfolgen. Die Kosten werden in der Feldes- und Förderabgabe geregelt.
Eine öffentliche Beteiligung ist im Rahmen eines Erlaubnis-/Bewilligungs-Antrags nicht erforderlich, da es sich zu diesem Zeitpunkt um eine Prüfung handelt, ob überwiegende andere öffentliche Interessen eine Aufsuchung (oder Gewinnung) im gesamten Feld unmöglich machen.
Im Bergbau und in der Geologie bezeichnet man mit Exploration die Suche oder die Erschließung (genaue Untersuchung) von Lagerstätten und Rohstoffvorkommen in der Erdkruste. Die Explorationsgeologie ist ein Teilbereich der Lagerstättenkunde innerhalb der Geowissenschaften.
Historisch gesehen kann man die Exploration als eine der wesentlichen Vorläufer der geologischen Forschung betrachten, da bereits seit mehreren tausend Jahren eine Vielzahl an Bodenschätzen mehr oder weniger systematisch erschlossen und ausgebeutet wurde. Ein Beispiel hierfür sind frei zu Tage tretende Kohlelager, die schon sehr früh in der Geschichte der Menschheit ausgebeutet worden sind.
Hauptsächliche Erkundungsbereiche der Explorationsgeologie sind Lagerstätten und Vorkommen von:
In methodischer Hinsicht kann auch die Grundwassererschließung als Aufgabe der Explorationsgeologie betrachtet werden, da es sich auch hier um einen natürlichen (wenn auch zumeist erneuerbaren) Rohstoff handelt.
Im Rahmen der Aufsuchung einer Lagerstätte folgt die Exploration auf die Phase der Prospektion. In dieser wurde zunächst nur ein Höffigkeitsgebiet identifiziert, das weitere Untersuchungen rechtfertigte. Jetzt beginnt die eigentliche Erschließung mit der Abgrenzung des lokalisierten Vorkommens. Der geologische Rahmen ist jetzt bekannt, das Risiko dafür, dass die bisherigen Investitionen und der Arbeitsaufwand umsonst waren, beträgt nur noch ca. 50 %. Die während der Prospektion begonnenen Untersuchungen (geologische Kartierung, Probennahme in Schürfen und Bohrungen, chemische und mineralogisch-petrografische Analysen) werden systematisch fortgesetzt und ausgedehnt. Am Ende dieser Phase sollte die Abschätzung der Dimensionen des Vorkommens möglich sein, sowie eine erste Berechnung der Vorräte. Auf Grund dieser Daten muss entschieden werden, ob die weitere Erschließung des Vorkommens sinnvoll ist, oder nicht.
Explorationsgeologen steht hierfür ein weites Spektrum an wissenschaftlichen Methoden zur Verfügung, in dem fast sämtliche geologischen Wissenschaften angewendet werden
geophysikalische Verfahren (Gravimetrie, Geoseismik, Geomagnetik, Geoelektrik, Bohrlochgeophysik u.a.)
tektonische und strukturgeologische Analysen
paläontologische Analysen (z. B. Stratifizierung von Bohrkernen)
geochemische Analytik zur Bestimmung von Anreicherungswerten
Geoinformatik (tektonische Analysen, Erarbeitung von Ausbeutungsstrategien und Visualisierung)
Die Lagerstätte ist nun nachgewiesen. Die Explorationsarbeiten werden mit technischen Versuchen (Erprobung der metallurgischen Aufbereitung, zuweilen Versuchsbergbau) ergänzt, und finden mit der Machbarkeitsstudie (feasibility-study) ihren vorläufigen Abschluss. Für die gesamte Exploration einer Lagerstätte rechnet man mit Zeiträumen von fünf bis zehn Jahren. Fällt die im Rahmen der Bergwirtschaftslehre angefertigte Wirtschaftlichkeitsstudie positiv aus, kann der eigentliche Bergbau beginnen. Parallel dazu geht die Exploration in den weniger bekannten Teilen der Lagerstätte weiter.
Neben der Ausbeutung von Lagerstätten werden Explorationsgeologen heute auch vermehrt bei der Bearbeitung von Umweltschäden eingesetzt, da die wissenschaftliche Arbeit in der Umweltgeologie ähnlich verläuft wie in der Explorationsgeologie.
[Quelle: Wikipedia]