Betriebspläne

Ein Betriebsplan muss vom Bergbau-Unternehmen immer dann im LBEG eingereicht werden, wenn im Feld sichtbare Aktivitäten anstehen.  Beispielsweise bei der Durchführung von Messungen, Bohrungen etc.

Das LBEG prüft die im Betriebsplan geplanten Aktivitäten und stimmt diese mit den zuständigen Behörden ab. Nur wenn es zur Zulassung eines Betriebsplan kommt, darf das Unternehmen die Tätigkeiten auch ausführen.

Ein Betriebsplan erfordert folgende Angaben:

  • Umfang des beabsichtigten Vorhabens
  • Darstellung der technischen Durchführung des beabsichtigten Vorhabens
  • Nachweis, dass die Zulassungsvorrausetzungen erfüllt sind
Zulassungsvoraussetzungen
  • gültige Bergbauberechtigungen
  • Zuverlässigkeit, Fachkunde oder körperliche Eignung der verantwortlichen Personen
  • Vorsorge gegen Gefahren für Leben, Gesundheit und zum Schutz von Sachgütern, Beschäftigten und Dritter im Betrieb
  • keine Beeinträchtigung von anderen Bodenschätzen
  • Nachweis, dass für den Schutz der Oberfläche im Interesse der persönlichen Sicherheit und des öffentlichen Verkehrs Sorge getragen ist
  • ordnungsgemäße Verwendung und Beseitigung anfallender Abfälle
  • Vorsorge hinsichtlich der Wiedernutzbarmachung der Oberfläche
  • Vorsorge für die Sicherheit anderer Bergbaubetriebe
  • Ausschluss gemeinschädlicher Einwirkung der Aufsuchung und Gewinnung