Das LBEG bearbeitet Anträge umgehend. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit ca. 4 Wochen. Werden Beteiligungen anderer Behörden oder Nachforderungen zu dem Antrag erforderlich, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.
Im Wesentlichen richtet sich die Verwaltungsgebühr, die für einen Bescheid erhoben wird, nach dem Aufwand, den die Behörde hatte. Für einige Bescheide wird den Bearbeitern die Höhe der Verwaltungskosten vorgegeben. Rechtlich richtet sich die Verwaltungsgebühr nach der jeweils gültigen Allgemeinen Gebührenordnung.
Nach Verwaltungskostengesetz können auch Auslagen mit erhoben werden.
Wenn Ihr Antrag unvollständig ist (z.B. Unterlagen oder wichtige Daten fehlen), wird das LBEG oder eine beteiligte Behörde Nachforderungen stellen. Sind diese erfüllt, kann Ihr Antrag abschließend bearbeitet werden.
Sobald die Entscheidung über Genehmigung oder Ablehnung vorliegt, erhält der Antragsteller einen schriftlichen Bescheid.
Parallel dazu ändert sich auch der Bearbeitungsstatus des betreffenden Antrags im BergPass und zeigt, ob ein Antrag zugelassen oder abgelehnt wurde. Sie erhalten darüber E-Mail-Benachrichtigungen. Diese Nachrichten senden wir an die in den Firmendaten hinterlegten Adresse. Die Firmendaten kann nur Ihr BergPass Admin einsehen.
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