Das formale in Kenntnis setzen der Behörde über Änderungen des Betriebsplanes welche keine Verwaltungsakt bedürfen, kann mit der Nachrichtenfunktion im BergPass erfolgen. BBergG §52 Abs. 4
- Anzeigen sind Änderungen zum bestehenden Betriebsplan, die keine eigener Zulassungen bedürfen. Seitens des LBEG wird geprüft, ob dennoch eine Genehmigungspflicht hinsichtlich der angezeigten Änderunge vorliegt.
- Information zur Erfüllung von Nebenbestimmungen aus der Zulassung kann über die Nachrichtenfunktion erfolgen.
Beispiel:
Wenn sich das Bohrverfahren ändert muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Wenn die Bohranlage sich ändert, genügt eine Nachricht.
Hier geht´s zur Funktionsbeschreibung:
Das LBEG legt die Vorgehensweise wie folgt fest:
Name
Vorname
Stellung im Betrieb (Funktion z.B. Schichtführer, Fördermeister, Betriebsleiter, Reviersteiger)
Aufgaben/Befugnisse/Einsatzgebiet
Vorbildung
Geburtsdatum (optional,siehe Punkt 9 oben)
Hier geht´s zur Funktionsbeschreibung:
Firmendaten aktualisieren: Logo, Handelsregisterauszug, Verantwortliche Personen und weiteres
Das LBEG erwartet hier eine Liste im Format xls oder pdf mit mindestens diesen Spalten:
Grundsatz: Um einen Antrag einzureichen, muss dieser qualifiziert unterschrieben werden.
Damit ergeben sich zum Einreichen der Unterschriften zwei mögliche Wege:
Digital:
1. Die Unterschrift wird durch eine namhaftgemachten Person digital mit einer Signaturkarte qualifiziert im BergPass unterschrieben.
Analog
2. Die Unterschrift wird durch eine namhaftgemachte Person unterschrieben