Stand: 21.02.2017
dieses Gesetz existiert derzeit als Referentenentwurf und soll ab 1.1.2018 gelten. Ersteller ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport
"Niedersächsisches Gesetz zur Förderung und zum Schutz der digitalen Verwaltung (Digitalverwaltungsgesetz – NDiG) und zur Änderung weiterer Vorschriften"
Stand 24.11.2017
Das Gesetz wir hier an dieser Stelle aufgeführt sobald es beschlossen ist.
Stand 11.07.2018
Entwurf des NDiG
NDiG_Einbr_LT_GE_u._Begr_LT.pdf
Stand 20.01.2020